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Sonntagsblatt 8 Stunden 6 Minuten agoMünchen (epd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat eine von der Alternative für Deutschland (AfD) beantragte Berufung gegen ein Gerichtsurteil abgelehnt. Infolgedessen darf das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die Partei beobachten, so wie es das Verwaltungsgericht München im Juni 2024 entschieden hatte, teilte der BayVGH am Mittwoch mit. Die aufgeworfenen Fragen der AfD seien bereits in der Rechtsprechung geklärt und ihre Einwände gegen das Urteil hätten nicht durchgegriffen, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Entscheidung des BayVGH ist unanfechtbar.
epd
