Aktuelles, Downloads

Aktuelles im Hort Arche Noah

Kinderschutzkonzept des Hortes Arche Noah
Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII hat jede Kindertageseinrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdungen geschützt werden können. Es ist somit die Aufgabe der Träger das Kindeswohl in den Kindertageseinrichtungen sicherzustellen und als Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII über ein entsprechendes Schutzkonzept zu verfügen.

Kinder unterliegen einem besonderen, gesetzlich festgeschriebenen Schutzauftrag. Dies bedeutet, dass sie einen umfassenden Schutz vor Gefährdungen benötigen, sowohl im familiären als auch im institutionellen Kontext.

Der Schutz der Kinder ist ein somit wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit und gehört durch die Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz zu unserem pädagogischen Auftrag. Im institutionellen Kontext beginnt der Kinderschutz bereits mit der pädagogischen Konzeption. Eine auf das Wohlergehen von Kindern sowie die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften ausgerichtete Konzeption kann nachhaltig dazu beitragen, Kinder im Sinne der Prävention zu stärken und vielfach vor Übergriffen zu schützen.

 

Hausaufgabenkonzept des Hortes Arche Noah
Grundschule und Horte verstehen wir als gemeinsamen Lebens- und Lernort für alle Kinder. Deshalb ist es wichtig, eine Kooperationsvereinbarung zu beschließen.

Ein kooperativ erarbeitetes Hausaufgabenkonzept, auf der Schul- und den Horthomepages veröffentlicht, bietet Lehrkräften, Hortpersonal und Eltern Transparenz und Verbindlichkeit. Ziel dieses Konzeptes ist es die unterschiedlichen Bildungs- und Erziehungsaufträge von Hort und Schule miteinander zu verbinden. Dabei stehen die Kinder im Fokus; sie sollen sich in Schule und Hort gleichermaßen wohl fühlen und in ihren individuellen Bedürfnissen betreut und gefördert werden.

„Wer Lernen für einen passiven Vorgang hält, der sucht nach dem richtigen Trichter. Wer aber Lernen als eine Aktivität versteht, wie beispielsweise Laufen oder das Essen, der sucht keinen Trichter, sondern denkt über die Rahmenbedingungen nach, unter denen diese Aktivität am besten stattfinden kann.“ (Manfred Spitzer)

In enger Zusammenarbeit synchronisieren wir sich überschneidende Angebote, legen Zuständigkeiten fest und bilden feste Strukturen als Konstante. Eine gemeinsame Vereinbarung dient der Qualitätssicherung.