Hort

Aktuelles im Hort Arche Noah

Kinderschutzkonzept des Hortes Arche Noah
Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII hat jede Kindertageseinrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdungen geschützt werden können. Es ist somit die Aufgabe der Träger das Kindeswohl in den Kindertageseinrichtungen sicherzustellen und als Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII über ein entsprechendes Schutzkonzept zu verfügen.

Im Herbst jeden Jahres wird die Elternvertretung/Elternbeirat für den Hort Arche Noah gewählt. Der Beirat fungiert als Brücke zwischen Eltern, dem pädagogischen Team und dem Träger der Einrichtung. Er hat eine beratende Funktion und wird bei Entscheidungen, z.B. personellen oder konzeptionellen Veränderungen vorab informiert und gehört. Weiterhin unterstützt der Elternbeirat das Team bei der Durchführung von Festen und Veranstaltungen.

Rolle und Selbstverständnis der Teammitglieder im Hort Arche Noah

Die Kinder ernst zu nehmen und wertzuschätzen ist für uns selbstverständlich. Wir fragen, was das Kind schon alles kann, weiß und versteht.

Als Unterstützer seiner Entwicklung wollen wir deren Quellen, wie Neugier und Lust, am Erkunden fördern. Entsprechend seiner Individualität unterbreiten wir dem Kind Angebote und sehen es als kompetenten und aktiven Gestalter seiner Entwicklung.

Anmeldung im Hort Arche Noah

Allen Kindern, die unsere Grundschule besuchen, steht unser Hort unabhängig von ihrer Konfession und Nationalität offen. Auch Kinder mit Behinderung können grundsätzlich aufgenommen werden.

Rufen Sie uns an, damit wir einen Termin für ein persönliches Aufnahmegespräch vereinbaren. Wir planen dann einen Zeitpunkt zum Kennenlernen der Einrichtung. Gerne können Sie zu diesem Termin ihr Kind mitbringen.